2025

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Unterhalt statt Pflichtteil?

18:00

Unterhalt statt Pflichtteil?

Einladung zu einem Vortrag von Prof. em. Dr. jur. Gerhard Otte

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Vorstandes der Juristischen Gesellschaft OWL laden wir Sie hiermit zunächst zu der nächsten Vortragsveranstaltung ein.

Am Donnerstag, 15. Mai 2025 um 18:00 Uhr wird

Prof. em. Dr. jur. Gerhard Otte
Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Juristische Methodenlehre Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft

im neuen Hörsaal H 15 (UHG)

einen Vortrag zu dem Thema

„Unterhalt statt Pflichtteil?“

halten.

Herr Prof. Otte ist den meisten von Ihnen als Bielefelder Hochschullehrer bekannt. Er wurde im Jahr 1970 als Professor an die Universität Bielefeld berufen und hatte den Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Juristische Methodenlehre inne. Zudem war er von 1973 bis 1995 als Richter am Oberlandesgericht Hamm tätig. Seit 2000 ist Prof. Otte emeritiert.

Prof. Otte bestimmt die erbrechtliche Diskussion bis heute mit. Am 26.01.2024 hielt er in Heidelberg einen Vortrag zum gleichen Thema „Unterhalt statt Pflichtteil?“. Er setzte sich darin mit dem Gesetzgebungsvorschlag von Herrn Prof. Dr. Reinhard Zimmermann kritisch auseinander. Am 15.05.2025 will Herr Prof. Otte jedoch nicht den gleichen Vortrag halten, sondern schwerpunktmäßig die den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.04.2005 (BVerfGE 112, 332) tragende, von Zimmermann aber nicht ernst genommene Beziehung der Erbrechtsgarantie zu Art. 6 GG und vor allem die zahlreichen Probleme der von Zimmermann vorgeschlagenen Vererblichkeit der gesetzlichen Unterhaltspflicht, die die Abschaffung des Pflichtteilsrechts legitimieren soll, erörtern.

Wir sehen einem hochinteressanten Vortrag zu einem Thema entgegen, das derzeit in der Rechtswissenschaft „hohe Wellen“ schlägt, vor allem aber Relevanz in der kautelarjuristischen Praxis entfalten könnte.

Der Vorstand der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe freut sich auf Ihr Kommen. Gäste sind – wie immer – willkommen.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dem Vortrag von Herrn Prof. em. Dr. jur. Gerhard Otte auch per Video zu folgen. Dazu können Sie sich über die folgenden Einwahldaten einwählen:

Thema: JG OWL Veranstaltung Prof. em. Dr. jur. Gerhard Otte
Uhrzeit: 15. Mai 2025, 18 Uhr c.t.

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Mittwoch

50 Jahre Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen – Unabhängiges Verwaltungsgericht nach staatlichem Vorbild als Ausdruck kirchlicher Selbstbestimmung in Westfalen!

18:00

50 Jahre Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen – Unabhängiges Verwaltungsgericht nach staatlichem Vorbild als Ausdruck kirchlicher Selbstbestimmung in Westfalen!

Einladung zu einem Vortrag von Dr. jur. Wolf Sarnighausen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Vorstandes der Juristischen Gesellschaft OWL laden wir Sie hiermit zunächst zu der nächsten Vortragsveranstaltung ein.

Am Mittwoch, 03. September 2025 um 18:00 Uhr wird

Dr. jur. Wolf Sarnighausen
Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Münster und zugleich Rechtskundiger Vorsitzender der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen

in den Räumen des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche von Westfalen
Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld

einen Vortrag zu dem Thema

„50 Jahre Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen
Unabhängiges Verwaltungsgericht nach staatlichem Vorbild
als Ausdruck kirchlicher Selbstbestimmung in Westfalen!“

halten.

Seit 1975 besteht die Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen nach außen recht unscheinbar. Sie ist seitdem in der Kirchenordnung anstelle der zuvor bestehenden Rechtsausschüsse als Kirchengericht vorgesehen. Die ehrenamtlich tätigen und für jeweils sechs Jahre bestimmten Mitglieder sind unabhängig und nur dem in der Kirche geltenden Recht unterworfen. Das Verfahren ist kirchenrechtlich eng an der staatlichen Verwaltungsgerichtsordnung orientiert.

Welche Berechtigung hat ein nach staatlichem Muster errichtetes Verwaltungsgericht nach Art der „Dritten Gewalt“ im Staat für die Erfüllung des kirchlichen Auftrags? Wie steht es um Grund und Zustand der innerkirchlichen „Gewaltenteilung“? In welchem Verhältnis steht das Recht, über dessen Einhaltung die Verwaltungskammer wacht, zu Schrift und Bekenntnis einerseits sowie zum staatlichen und europäischen Recht andererseits? Eine Standortbestimmung zur Bewährung der Verwaltungskammer nach 50-jährigem Bestehen sowie zu aktuellen Fragen der Gerichtsverfassung und des Verfahrens.

Über den Link

https://www.evangelisch-in-westfalen.de/service/verwaltungskammer-der-ekvw/

können Sie erste Informationen zur Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen

und über den Link

https://www.kirchenrecht-westfalen.de/document/50337#s00000030

über deren aktuelle Besetzung entnehmen.

Der Vorstand der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe freut sich auf Ihr Kommen. Gäste sind – wie immer – willkommen.

Wegen des beschränkten Platzangebots bitten wir darum, dass Sie bis spätestens zum 27.08.2025 verbindlich in Schrift- oder Textform Ihren Teilnahmewunsch bestätigen und mitteilen, wer Sie begleiten möchte.

Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf der nachfolgend.

Anfahrt Landeskirchenamt Bielefeld (Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld)
So erreichen Sie uns:
Das Landeskirchenamt liegt mitten in der Bielefelder Altstadt und ist am besten mit der Bahn, dem Fahrrad und zu Fuß erreichbar. Für Anreisende mit dem Auto gibt es mehrere kostenpflichtige Parkhäuser im fußläufigen Umfeld.

Mit Zug und Stadtbahn
Aus dem Bahnhof geradeaus bis zur Stadtbahn-Station gehen. Dort mit der Linie 1 (Richtung Senne), Linie 2 (Richtung Sieker), Linie 3 (Richtung Stieghorst) oder Linie 4 (Richtung Rathaus) bis zur Haltestelle Rathaus fahren. Von dort auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite (Niederwall) zurückgehen. Links in die Straße »Altstädter Kirchplatz« abbiegen. Das Landeskirchenamt liegt nach 100 Metern auf der rechten Seite. (Der Weg dauert ab Bahnhof ca. 10 Minuten.)

Mit Zug und zu Fuß (oder Fahrrad)
Aus dem Bahnhof rechts auf die Bahnhofstraße abbiegen. Die Ampel in Richtung Fußgängerzone überqueren. Dem Verlauf der Fußgängerzone bis zum Jahnplatz folgen und dort die Ampel überqueren. Rechts in die Niedernstraße und sofort wieder links in die Renteistraße abbiegen. Dieser bis zum Ende folgen und rechts in die Straße »Altstädter Kirchplatz« abbiegen. Das Landeskirchenamt befindet sich auf der rechten Seite. (Der Fußweg dauert ab Bahnhof ca. 15 bis 20 Minuten) Für Anreisende mit dem Fahrrad gibt es eine Abstellmöglichkeit im RadHaus am Niederwall 8. E-Bikes können hier auch geladen werden.

Mit dem PKW
Von der A2 aus Richtung Hannover kommend
Die A2 an der Ausfahrt Bielefeld-Zentrum verlassen und in Richtung Bielefeld-Zentrum auf die B66 fahren. Nach ca. 7 Kilometern rechts auf den Niederwall abbiegen. Gegenüber der Körnerstraße scharf links auf die gegenüberliegende Fahrbahn wechseln. Nach 50 Metern rechts in die Straße »Altstädter Kirchplatz« abbiegen. Das Landeskirchenamt befindet sich nach 100 Metern auf der rechten Seite. In der Renteistraße (direkt vorher rechts abbiegen) ist ein öffentliches Parkhaus.

Von der A2 aus Richtung Dortmund kommend
Die A2 am Kreuz »Bielefeld-Süd« verlassen und auf die A33 in Richtung »Bielefeld-Zentrum« wechseln. An der Ausfahrt auf den Ostwestfalendamm (B61) wechseln, an der Ausfahrt »Stapenhorststraße« abfahren und an der Ampel rechts abbiegen. Nach 100 Metern an der Ampel links auf die Alfred-Bozi-Straße abbiegen. An der nächsten Ampel rechts und am zweiten Abzweig links in die Ritterstraße abbiegen. Dem Straßenverlauf folgen. An der Renteistraße (Verlängerung der Ritterstraße) befindet sich auf der linken Seite ein öffentliches Parkhaus. Das Landeskirchenamt befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

Informationen zu Parkhäusern in Bielefeld finden Sie unter https://www.bielefeld.de/parkhaeuser

Eingang Landeskirchenamt Bielefeld
Der Empfang am 3.9.2025 ist bis 19.00 Uhr besetzt.
Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es zwei alternative Zugänge in das Landeskirchenamt:

1. Haupteingang (Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld).
Die Tür öffnet sich mittels Bewegungsmelder selbstständig und erfordert kein Klingeln.

2. Barrierefreier Nebeneingang (Renteistraße, 33602 Bielefeld).
Die Tür öffnet sich nach dem Drücken der Taste rechts unten neben dem Schild „Türöffner“.

Nach Veranstaltungsende kann das Landeskirchenamt über den Nebeneingang verlassen werden.