2025
Staat und Wirtschaft in der Corona-Pandemie
18:00
Staat und Wirtschaft in der Corona-Pandemie
Einladung zu einem Vortrag von Dr. Christoph Worms
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Vorstandes der Juristischen Gesellschaft OWL laden wir Sie hiermit zu der nächsten Vortragsveranstaltung ein.
Am
Donnerstag, 16. Januar 2025 um 18:00 Uhr
wird
Herr Dr. Christoph Worms
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
im Hörsaal H 14 im Universitätshauptgebäude (UHG) der Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25, 33615 Bielefeld
einen Vortrag zu dem Thema
„Staat und Wirtschaft in der Corona-Pandemie“
halten.
Erste Informationen zu Herrn Rechtsanwalt Dr. Worms entnehmen Sie bitte seiner Website:
www.brandi.net/anwaelte/vcard/dr-christoph-worms/
In der Corona-Pandemie hat der Staat zur Reduzierung von Kontakten auch nahezu allen Bereichen der Wirtschaft strenge Beschränkungen bis hin zu Schließungen ganzer Branchen zugemutet.
Zur Abmilderung der Schäden stand am Anfang ein Versprechen: Der Staat sagte den Unternehmen großzügige und unbürokratische Hilfen mit „Wumms“ aus der „Bazooka“ zu. Am Ende stehen nun allzu oft und immer häufiger Enttäuschung, Ernüchterung und Streit.
Viele Unternehmen kämpfen aktuell gegen Ablehnungs- und Rückzahlungsbescheide und der Staat gegen den Vorwurf des verletzten Vertrauens. Zu Recht? Dieser Frage geht Herr Dr. Worms auch anhand aktueller Beispiele aus Rechtsprechung und Beratungspraxis nach.“
Wir sehen einem sowohl rechtlich als auch (rechts-) politisch hochaktuellen Vortrag sowie einer anschließenden lebhaften Diskussion entgegen.
Den Vortrag können Sie hier ansehen.
Die Mitglieder des Vorstands der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe freuen sich auf Ihr Kommen.
Gäste sind wie immer herzlichen eingeladen.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dem Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph Worms auch per Video zu folgen.
Dazu können Sie sich über die folgenden Einwahldaten einwählen:
Thema: JG OWL Veranstaltung Rechtsanwalt Dr. Christoph Worms
Uhrzeit: 16. Jan. 2025, 18 Uhr c.t.
Dem Teams-Meeting beitreten:
Microsoft Teams
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 318 255 328 351
Kennung: k4zD9R9z
Per Telefon einwählen
+49 69 667737528,,648514882# Deutschland, Frankfurt
Suchen einer lokalen Rufnummer
Telefonkonferenz-ID: 648 514 882#
Mitgliederversammmlung
18:00
Mitgliederversammlung | Videokonferenz
Schon jetzt bitte den Termin für die
Mitgliederversammlung am 30.01.2025, um 18 Uhr c.t.
vormerken.
Die Mitgliederversammlung soll, wie schon den vergangenen Jahren, im Rahmen einer Videokonferenz durchgeführt werden.
Der Einwahl-Link wird in einem gesonderten Einladungsschreiben zur Verfügung gestellt.
Anmeldung zur Studienfahrt 2025 und 2026
Anmeldung Studienfahrt 2025 – Erfurt | Studienfahrt 2026 – Pra
Studienfahrt 2025 nach Erfurt
Freitag, 13.06.2025 – Sonntag, 15.06.2025
Verbindliche Anmeldungen zur der Studienfahrt erbitten wir bis zum 10.02.2025 - bei der JuG OWL eingehend -.
Danach eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt. Im Hinblick auf die begrenzte Teilnehmerzahl, werden die Anmeldungen nach dem „Windhundprinzip“ einbezogen. Die Nachfrage für Hotels in Erfurt zur geplanten Reisezeit ist unerwartet hoch, so dass wir eine verbindliche Anmeldung und Anzahlung bis zum Ablauf der vorstehend genannten Frist benötigen. Verbindlich ist die Anmeldung nur dann, wenn mit ihr zugleich ein Abschlag auf die voraussichtlichen Reisekosten in Höhe von 300,00 Euro/Person auf das Konto der Gesellschaft (IBAN: DE43 4802 0151 0000 1207 31) gezahlt wird.
Ein verbindliches Programm der Studienreise werden wir Ihnen im März 2025 zukommen lassen.
Studienfahrt 2026 nach Prag
Freitag, 12.06.2026 – Sontag, 14.06.2026
Im Jahr 2026 planen wir, eine Studienfahrt nach Prag durchzuführen. Die Studienfahrt soll vom 12. bis 14.06.2026 stattfinden. Nach einer Anreise mit dem eigenen Pkw zum Flughafen Dortmund wollen wir mit dem Flugzeug nach Prag fliegen. Dort wird uns ein Bus erwarten und uns zu unserem Hotel und unseren Besuchszielen fahren. Um planen zu können, bitten wir Sie, ebenfalls bis zum 10.02.2025 - hier eingehend - um die Mitteilung Ihres Interesses an der Teilnahme an dieser außergewöhnlichen Studienfahrt.
Unterhalt statt Pflichtteil?
18:00
Unterhalt statt Pflichtteil?
Einladung zu einem Vortrag von Prof. em. Dr. jur. Gerhard Otte
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Vorstandes der Juristischen Gesellschaft OWL laden wir Sie hiermit zunächst zu der nächsten Vortragsveranstaltung ein.
Am Donnerstag, 15. Mai 2025 um 18:00 Uhr wird
Prof. em. Dr. jur. Gerhard Otte
Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Juristische Methodenlehre Universität Bielefeld, Fakultät für Rechtswissenschaft
im neuen Hörsaal H 15 (UHG)
einen Vortrag zu dem Thema
„Unterhalt statt Pflichtteil?“
halten.
Herr Prof. Otte ist den meisten von Ihnen als Bielefelder Hochschullehrer bekannt. Er wurde im Jahr 1970 als Professor an die Universität Bielefeld berufen und hatte den Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Juristische Methodenlehre inne. Zudem war er von 1973 bis 1995 als Richter am Oberlandesgericht Hamm tätig. Seit 2000 ist Prof. Otte emeritiert.
Prof. Otte bestimmt die erbrechtliche Diskussion bis heute mit. Am 26.01.2024 hielt er in Heidelberg einen Vortrag zum gleichen Thema „Unterhalt statt Pflichtteil?“. Er setzte sich darin mit dem Gesetzgebungsvorschlag von Herrn Prof. Dr. Reinhard Zimmermann kritisch auseinander. Am 15.05.2025 will Herr Prof. Otte jedoch nicht den gleichen Vortrag halten, sondern schwerpunktmäßig die den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.04.2005 (BVerfGE 112, 332) tragende, von Zimmermann aber nicht ernst genommene Beziehung der Erbrechtsgarantie zu Art. 6 GG und vor allem die zahlreichen Probleme der von Zimmermann vorgeschlagenen Vererblichkeit der gesetzlichen Unterhaltspflicht, die die Abschaffung des Pflichtteilsrechts legitimieren soll, erörtern.
Wir sehen einem hochinteressanten Vortrag zu einem Thema entgegen, das derzeit in der Rechtswissenschaft „hohe Wellen“ schlägt, vor allem aber Relevanz in der kautelarjuristischen Praxis entfalten könnte.
Der Vorstand der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe freut sich auf Ihr Kommen. Gäste sind – wie immer – willkommen.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, dem Vortrag von Herrn Prof. em. Dr. jur. Gerhard Otte auch per Video zu folgen. Dazu können Sie sich über die folgenden Einwahldaten einwählen:
Thema: JG OWL Veranstaltung Prof. em. Dr. jur. Gerhard Otte
Uhrzeit: 15. Mai 2025, 18 Uhr c.t.
Dem Teams-Meeting beitreten:
Microsoft Teams
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 339 461 009 082 0
Kennung: 3gZ6SC2i
Per Telefon einwählen
+49 69 667737528,,360355377# Deutschland, Frankfurt
Suchen einer lokalen Telefonnummer
Telefonkonferenz-ID: 360 355 377#
50 Jahre Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen – Unabhängiges Verwaltungsgericht nach staatlichem Vorbild als Ausdruck kirchlicher Selbstbestimmung in Westfalen!
18:00
50 Jahre Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen – Unabhängiges Verwaltungsgericht nach staatlichem Vorbild als Ausdruck kirchlicher Selbstbestimmung in Westfalen!
Einladung zu einem Vortrag von Dr. jur. Wolf Sarnighausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Vorstandes der Juristischen Gesellschaft OWL laden wir Sie hiermit zunächst zu der nächsten Vortragsveranstaltung ein.
Am Mittwoch, 03. September 2025 um 18:00 Uhr wird
Dr. jur. Wolf Sarnighausen
Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Münster und zugleich Rechtskundiger Vorsitzender der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen
in den Räumen des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche von Westfalen
Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld
einen Vortrag zu dem Thema
„50 Jahre Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen
Unabhängiges Verwaltungsgericht nach staatlichem Vorbild
als Ausdruck kirchlicher Selbstbestimmung in Westfalen!“
halten.
Seit 1975 besteht die Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen nach außen recht unscheinbar. Sie ist seitdem in der Kirchenordnung anstelle der zuvor bestehenden Rechtsausschüsse als Kirchengericht vorgesehen. Die ehrenamtlich tätigen und für jeweils sechs Jahre bestimmten Mitglieder sind unabhängig und nur dem in der Kirche geltenden Recht unterworfen. Das Verfahren ist kirchenrechtlich eng an der staatlichen Verwaltungsgerichtsordnung orientiert.
Welche Berechtigung hat ein nach staatlichem Muster errichtetes Verwaltungsgericht nach Art der „Dritten Gewalt“ im Staat für die Erfüllung des kirchlichen Auftrags? Wie steht es um Grund und Zustand der innerkirchlichen „Gewaltenteilung“? In welchem Verhältnis steht das Recht, über dessen Einhaltung die Verwaltungskammer wacht, zu Schrift und Bekenntnis einerseits sowie zum staatlichen und europäischen Recht andererseits? Eine Standortbestimmung zur Bewährung der Verwaltungskammer nach 50-jährigem Bestehen sowie zu aktuellen Fragen der Gerichtsverfassung und des Verfahrens.
Über den Link
https://www.evangelisch-in-westfalen.de/service/verwaltungskammer-der-ekvw/
können Sie erste Informationen zur Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen
und über den Link
https://www.kirchenrecht-westfalen.de/document/50337#s00000030
über deren aktuelle Besetzung entnehmen.
Der Vorstand der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe freut sich auf Ihr Kommen. Gäste sind – wie immer – willkommen.
Wegen des beschränkten Platzangebots bitten wir darum, dass Sie bis spätestens zum 27.08.2025 verbindlich in Schrift- oder Textform Ihren Teilnahmewunsch bestätigen und mitteilen, wer Sie begleiten möchte.
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf der nachfolgend.
Anfahrt Landeskirchenamt Bielefeld (Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld)
So erreichen Sie uns:
Das Landeskirchenamt liegt mitten in der Bielefelder Altstadt und ist am besten mit der Bahn, dem Fahrrad und zu Fuß erreichbar. Für Anreisende mit dem Auto gibt es mehrere kostenpflichtige Parkhäuser im fußläufigen Umfeld.
Mit Zug und Stadtbahn
Aus dem Bahnhof geradeaus bis zur Stadtbahn-Station gehen. Dort mit der Linie 1 (Richtung Senne), Linie 2 (Richtung Sieker), Linie 3 (Richtung Stieghorst) oder Linie 4 (Richtung Rathaus) bis zur Haltestelle Rathaus fahren. Von dort auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite (Niederwall) zurückgehen. Links in die Straße »Altstädter Kirchplatz« abbiegen. Das Landeskirchenamt liegt nach 100 Metern auf der rechten Seite. (Der Weg dauert ab Bahnhof ca. 10 Minuten.)
Mit Zug und zu Fuß (oder Fahrrad)
Aus dem Bahnhof rechts auf die Bahnhofstraße abbiegen. Die Ampel in Richtung Fußgängerzone überqueren. Dem Verlauf der Fußgängerzone bis zum Jahnplatz folgen und dort die Ampel überqueren. Rechts in die Niedernstraße und sofort wieder links in die Renteistraße abbiegen. Dieser bis zum Ende folgen und rechts in die Straße »Altstädter Kirchplatz« abbiegen. Das Landeskirchenamt befindet sich auf der rechten Seite. (Der Fußweg dauert ab Bahnhof ca. 15 bis 20 Minuten) Für Anreisende mit dem Fahrrad gibt es eine Abstellmöglichkeit im RadHaus am Niederwall 8. E-Bikes können hier auch geladen werden.
Mit dem PKW
Von der A2 aus Richtung Hannover kommend
Die A2 an der Ausfahrt Bielefeld-Zentrum verlassen und in Richtung Bielefeld-Zentrum auf die B66 fahren. Nach ca. 7 Kilometern rechts auf den Niederwall abbiegen. Gegenüber der Körnerstraße scharf links auf die gegenüberliegende Fahrbahn wechseln. Nach 50 Metern rechts in die Straße »Altstädter Kirchplatz« abbiegen. Das Landeskirchenamt befindet sich nach 100 Metern auf der rechten Seite. In der Renteistraße (direkt vorher rechts abbiegen) ist ein öffentliches Parkhaus.
Von der A2 aus Richtung Dortmund kommend
Die A2 am Kreuz »Bielefeld-Süd« verlassen und auf die A33 in Richtung »Bielefeld-Zentrum« wechseln. An der Ausfahrt auf den Ostwestfalendamm (B61) wechseln, an der Ausfahrt »Stapenhorststraße« abfahren und an der Ampel rechts abbiegen. Nach 100 Metern an der Ampel links auf die Alfred-Bozi-Straße abbiegen. An der nächsten Ampel rechts und am zweiten Abzweig links in die Ritterstraße abbiegen. Dem Straßenverlauf folgen. An der Renteistraße (Verlängerung der Ritterstraße) befindet sich auf der linken Seite ein öffentliches Parkhaus. Das Landeskirchenamt befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Informationen zu Parkhäusern in Bielefeld finden Sie unter https://www.bielefeld.de/parkhaeuser
Eingang Landeskirchenamt Bielefeld
Der Empfang am 3.9.2025 ist bis 19.00 Uhr besetzt.
Bis zu diesem Zeitpunkt gibt es zwei alternative Zugänge in das Landeskirchenamt:
1. Haupteingang (Altstädter Kirchplatz 5, 33602 Bielefeld).
Die Tür öffnet sich mittels Bewegungsmelder selbstständig und erfordert kein Klingeln.
2. Barrierefreier Nebeneingang (Renteistraße, 33602 Bielefeld).
Die Tür öffnet sich nach dem Drücken der Taste rechts unten neben dem Schild „Türöffner“.
Nach Veranstaltungsende kann das Landeskirchenamt über den Nebeneingang verlassen werden.